Montag, 29. Oktober 2012

Das Wiener Manifest

Wiener Manifest vom 26. Oktober 2012

zum Austritt der
immerwährend neutralen Republik Österreich
aus der Europäischen Union
mit allen ihren Folgeverträgen


1. WIR, ÖSTERREICHISCHE FRAUEN UND MÄNNER AUS ALLEN
BUNDESLÄNDERN UNSERER REPUBLIK , HABEN UNS IN WIEN,
in der Bundeshauptstadt unserer Republik, friedlich versammelt, um an unserem
Nationalfeiertag die wortgetreue Umsetzung des Nationalfeiertagsgesetzes
einzufordern. Wir sind hier wegen der Tatsache, „dass Österreich am 26. Oktober
1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs seinen
Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine
Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu
verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine
immerwährende Neutralität festgelegt hat“ und dass Österreich damit seinen Willen
bekundet hat, „als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in
der Welt leisten zu können“. Wir sind uns bewusst, dass diese von uns stets nach
Schweizer Muster aufgefasste immerwährende Neutralität3 es war, die uns mit
dem Wiener Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 den Abzug der alliierten Sieger- und
Besatzungsmächte des Zweiten Weltkrieges und ihrer militärischen Streitkräfte aus
unserem Land beschert hat – und damit die volle Freiheit innerhalb der
Völkerrechtsfamilie. 57 Jahre danach muss diese inzwischen an die EU verlorengegangene
Freiheit voll wiederhergestellt werden!


2. Wir fordern heute von den obersten Staatsorganen unserer Republik, dem
Bundespräsidenten und den Mitgliedern des National- und Bundesrates
die sofortige Einleitung des Austritts aus der „Europäischen Union“ mit
allen ihren Folgeverträgen zur Wiedererlangung der Selbstbestimmung des
österreichischen Volkes im Sinne je des Art.1 Abs.1 der beiden UNWeltmenschenrechtspakte
vom 16. Dezember 19664. Demnach haben alle
Völker das Recht auf Selbstbestimmung und sie können kraft dieses
1 Präambel zum Bundesgesetz vom 28. Juni 1967. BGBl Nr. 63.

Rechtes frei über ihren politischen Status und in Freiheit über ihre
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung entscheiden.
Artikel 1 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: „Österreich ist
eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“. Was ist aber denn für
uns Österreicher volksabstimmungslos aus der EU geworden, seit ein Teil der
österreichischen Menschen in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 ihr erst und
letztmalig das Vertrauen schenken durfte? Anderswo: in Frankreich (am 29.
Mai 2005), in den Niederlanden (am 1. Juni 2005) scheiterte die EU-„Verfassung
für Europa“, in Irland (am 12. Juni 2008) zunächst seiner Neutralität wegen der
Lissabonner Ersatz-Verfassungsvertrag – kraft Spruch dieser Völker.
Währenddessen ließen in Österreich unsere Staatsfunktionäre die EU ihren Weg
ungehindert fortsetzten – bis zu einer „Schuldenunion“ und einem ESM, die
die Lebensverhältnisse vieler künftiger Generationen europäischer Menschen
schwerstens belastet. Ja, unsere Staatsfunktionäre förderten die EU auf diesem Weg
auch noch5. Offen durfte sogar nicht nur ein Spitzenfunktionär der EU von einer
umfassenden „Europäischen Fiskalunion“ sprechen, also nicht nur mehr von
einem „Europäischem Bundesstaat“, sondern von einem die Staatlichkeiten der
europäischen Völker überhaupt verschlingenden Kollektiv.
3. Wir glauben, dass damit der Krug voll ist und wir als Bürger eines
immerwährend neutralen Staates den vielen Schickalsgenossenschaften in
anderen europäischen Staaten das hiermit gesetzte Zeichen unserer
Solidarität schuldig sind. 


WIR ÖSTERREICHER WERDEN AUCH
AUSSERHHALB DER EU EUROPÄER SEIN UND BLEIBEN – IN
FRIEDVOLLER SOLIDARITÄT MIT ALLEN MENSCHEN AUF DER
ERDE!


Für die vielen Teilnehmer an der gesamtösterreichischen Demonstration:

Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Barki, Wien
Mag. Klaus Faißner, Wien
Justizminister a.D. Univ. Prof. Dr. Hans Richard Klecatsky, Innsbruck
Univ. Prof. Dr. Karl Socher, Innsbruck




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